Tierpflege & Impfungen
Tierpflege
Fellpflege
Die artgerechte Fellpflege wird durch die angeborenen Verhaltensweisen der Tierarten gewährleistet. Hierzu ist sicherzustellen, dass die hierfür erforderlichen Requisiten (Baumstämme oder Felsen zum Scheuern, Suhlen) in ausreichendem Maße auf den Flächen verfügbar sind. Sandbadeplätze sind für Pferde, Wisente und robuste Rinderrassen ein notwendiges Inventar und werden bei geeignetem Untergrund von den Tieren schnell selber angelegt. Sind im Gebiet keine Sandböden vorhanden, sollten künstliche Sandbadeplätze eingerichtet werden.
Thermoregulation
Galloways suchen Schutz im SchattenAuch für die Thermoregulation sorgen die Tiere instinktiv selber, indem sie Gewässer oder Suhlen, Schatten- oder Sonnenplätze aufsuchen. Auch hier muss dafür Sorge getragen werden, dass entsprechende Strukturen in ausreichendem Maße auf der Fläche vorhanden sind. Dabei unterscheiden sich die Ansprüche der Weidetierarten naturgemäß erheblich. So sind beispielsweise für Schweine und Rothirsche Suhlen absolut notwendig, frei zugängliche Gewässer sollten insbesondere bei Wasserbüffeln und Elchen nicht fehlen, werden aber während Hitzeperioden auch von anderen Tierarten dankbar angenommen.
Klauen- bzw. Hufpflege
Über felsigen oder steinigen Böden wird eine Hufpflege in aller Regel nicht nötig werden, da die Hufe beim Laufen ausreichend abgerieben werden. Über Auen- oder Moorböden ohne nennenswerte mineralische Anteile ist diese natürliche Abnutzung nicht gegeben, so dass hier regelmäßige Huf- und Klauenpflege normalerweise unabdingbar wird. Für die erforderlichen Maßnahmen kann man professionelle Klauenpflegedienste engagieren oder man beschafft sich selbst eine Klauenpflegeausrüstung und erlernt deren Handhabung.
Klauenprobleme sind manchmal genetisch bedingt und vererbbar. Tiere mit (gegenüber den anderen Herdenmitgliedern) auffälligen Anomalien hinsichtlich des Klauenwachstums sollten deshalb möglichst nicht für die Zucht verwendet werden.
Immobilisation
Betäubter JungbulleZu verschiedenen Anlässen ist es erforderlich, nahe an die Weidetiere heranzukommen, beispielsweise
- zur tierärztlichen Behandlung,
- zur Blutentnahme (Pflichtuntersuchungen),
- zur Kennzeichnung oder
- zum Transport.
Wenn ein Fang in einer Fanganlage nicht möglich ist, bleibt nur die Möglichkeit, ein Tier mit einer Dosis Betäubungsmittel ruhig zu stellen (Immobilisation). Die Verabreichung kann aus der Ferne mittels eines Blasrohres oder eines Betäubungsgewehres (Teleinjektionsgerät) geschehen. Grundsätzlich ist das Sache eines Veterinärmediziners, nach Absolvierung eines Lehrganges mit abschließender Prüfung (schriftlich, mündlich und praktisch) sowie Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch die örtlichen Behörden kann die Immobilisation aber auch durch Betreuungspersonen erfolgen, die hierzu aber außerdem eine orts- und personengebundene Schießerlaubnis benötigen (zu beantragen bei den Ordnungsämtern).
Impfungen („Pflichtprogramm“)
In den Jahren 2008 und 2009 war die Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit verpflichtend, seit 2010 erfolgt sie auf freiwilliger Basis.
Weitere Impfungen, die nach dem Tierseuchengesetz staatlich angeordnet werden können und von der Tierseuchenkasse kostenerstattet werden, sind:
- Rind: Bovines-Herpesvirus-1-Infektion, Rauschbrand
- Schwein: Aujeszkysche Krankheit
Eine Teilerstattung der Kosten gibt es für Impfungen gegen Bovine Virusdiarrhoe/Mucosal Disease der Rinder (BVD/MD). Der mittlerweile in der EU vom Markt genommene BVD-Impfstoff von Pfizer war der wahrscheinliche Auslöser der Bovinen Neonatalen Panzytopenie.